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   BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62   

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BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62 (https://dejure.org/1962,536)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1962 - V C 46.62 (https://dejure.org/1962,536)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1962 - V C 46.62 (https://dejure.org/1962,536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Ursächlichkeit zwischen einem Kriegssachschaden und dem Fehlen einer gesicherten Lebensgrundlage - Sinn und Zweck eines Aufbaudarlehens nach dem LAG

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.04.1959 - III C 157.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62
    Aufbaudarlehen dienen dazu, eine noch nicht wieder geschaffene Lebensgrundlage aufbauen zu helfen oder aber eine zwar schon wieder vorhandene, aber noch gefährdete dauerhaft zu gestalten (Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - [RLA 1955, 350]), vorausgesetzt, daß der Antragsteller die hierfür erforderlichen Mittel nicht aus eigenen Kräften aufzubringen vermag (Urteil vom 23. April 1959 [BVerwGE 8, 252]).
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62
    Schutzwürdige Belange der Ausgleichsverwaltung werden in einem solchen Falle nicht verletzt, wenn die aus dem Lastenausgleichsfonds begehrten Mittel nunmehr im Ergebnis zur Ablösung einer durch die Dauer des Verfahrens notwendig gewordenen Zwischenfinanzierung verwendet werden sollen (vgl. hierzu Urteil des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 191 [BVerwG 02.10.1959 - IV C 117/59]]).
  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62
    Dabei folgt aus Sinn und Zweck des Lastenausgleichsgesetzes, das dem Berechtigten eine Starthilfe gewähren will, daß das Ziel nicht auf einen Zustand gerichtet sein darf, der zu der verlorenen Lebensgrundlage in einem Mißverhältnis steht und wesentlich über diese hinausgeht (vgl. hierzu Urteil vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 318.57 - [ZLA 1960, 143 = MDR 1960, 525 = IFLA 1960, 191]); denn sonst würden die Lastenausgleichsberechtigten gegenüber den übrigen Teilnehmern am allgemeinen Wirtschaftsverkehr eine Vorzugsstellung erhalten, die in einem Lastenausgleich keine Rechtfertigung fände.
  • BVerwG, 08.05.1956 - IV B 168.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62
    Denn bei der Prüfung der Angemessenheit der neuen Lebensgrundlage im Verhältnis zu der verlorenen bedarf es einer Gesamtwürdigung und eines Gesamtvergleichs der früheren und gegenwärtigen Lebensverhältnisse (Beschluß des IV. Senats vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV B 168.55 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 22]).
  • BVerwG, 28.04.1955 - III C 34.54
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62
    Aufbaudarlehen dienen dazu, eine noch nicht wieder geschaffene Lebensgrundlage aufbauen zu helfen oder aber eine zwar schon wieder vorhandene, aber noch gefährdete dauerhaft zu gestalten (Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - [RLA 1955, 350]), vorausgesetzt, daß der Antragsteller die hierfür erforderlichen Mittel nicht aus eigenen Kräften aufzubringen vermag (Urteil vom 23. April 1959 [BVerwGE 8, 252]).
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 67.62
    Ohne Bedeutung für die Entscheidung ist, daß der Kläger zunächst ein Aufbaudarlehen für die Einrichtung einer neuen Apotheke begehrt hat und nunmehr die Mittel zur Entlastung von einer notwendig gewordenen Zwischenfinanzierung verwenden will (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [ZLA 1963, 90]).

    Dabei sind weitere Voraussetzungen, daß er die hierfür erforderlichen Mittel nicht aus eigenen Kräften aufzubringen vermag und daß das Ziel nicht auf einen Zustand gerichtet sein darf, der zu der verlorenen Lebensgrundlage in einem Mißverhältnis steht und wesentlich über diese hinausgeht (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 [a.a.O.]).

  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 162.62

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung eines Aufbaudarlehens

    Diese Darlehen sollen dazu dienen, dem Berechtigten eine Starthilfe, nicht aber eine Vorzugs Stellung gegenüber den nicht lastenausgleichsberechtigten Personen zu gewähren(Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 05.06.1963 - V C 76.62

    Gewährung der Höchstsumme eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Zweck der Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz ist nämlich, eine Starthilfe zu gewähren, um die Benachteiligung gegenüber Nichtgeschädigten in etwa auszugleichen(Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [ZLA 1963, 90]), und zwar einem möglichst großen Kreis von Geschädigten.
  • BVerwG, 11.01.1973 - V B 78.72

    Rechtsmittel

    Anderenfalls würden die Lastenausgleichsberechtigten gegenüber den übrigen Teilnehmern am wirtschaftlichen Verkehr eine Vorzugsstellung erhalten, die in einem Lasten ausgleich keine Rechtfertigung fände (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 137.66

    Wohnungsbaudarlehen für eine landwirtschaftliche Kleinsiedlung - Zweck der

    Daß Zwischenfinanzierungen unschädlich sind, hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 149.65

    Rechtsmittel

    Das Vorliegen dieser gesetzlichen Voraussetzungen, zu denen noch als weitere kommt, daß das jetzige Vorhaben in einem angemessenen Verhältnis zu der verlorenen Lebensgrundlage stehen muß (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]), sind verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbar.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 94.65
    Grundsätzlich aber sollen die Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch dazu dienen, dem - in aller Regel individuell bestimmten - Geschädigten eine Starthilfe zu gewähren (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V O 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66

    Anspruch auf Erhalt eines Aufbaudarlehens für eine landwirtschaftliche

    So ist insbesondere nicht ersichtlich, ob das Verwaltungsgericht überhaupt geprüft hat, ob das jetzige Vorhaben im Verhältnis zu der verlorenen Lebensgrundlage als angemessen anzusehen ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 05.06.1963 - V C 156.62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Diese sollen den durch lastenausgleichsrechtlich erhebliche Schäden unmittelbar - und in beschränktem Umfang auch den mittelbar - Betroffenen eine der Schädigung angemessene Starthilfe gewähren, um die Benachteiligung gegenüber Nichtgeschädigten in etwa auszugleichen (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70

    Gleichartigkeit von Messstiftungen und Pfründenstiftungen - Kirchenrecht -

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinen beiden Entscheidungen zur Frage der Gleichartigkeit der Meßstiftungen mit den Pfründenstiftungen zu gegensätzlichen Ergebnissen gelangt (Urteile vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 139.62 - [ZLA 1964, 45] und vom 19. Februar 1964 - BVerwG V C 46.62 - [RLA 1964, 207]).
  • BVerwG, 14.05.1969 - V CB 31.68

    Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

  • BVerwG, 08.01.1964 - V C 160.62

    Antrag auf ein Existenzaufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz zur

  • BVerwG, 29.12.1965 - V B 194.65

    Wohnraumhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Vererblichkeit von

  • BVerwG, 02.12.1963 - IV B 142.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 25.62

    Anspruch auf Gewährung eines Existenzaufbaudarlehens nach dem

  • BVerwG, 26.08.1970 - V C 7.70

    Anspruch eines Sowjetzonenflüchtlingen auf Gewährung eines Aufbaudarlehens für

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